Hausdoc schrieb am 11.June.2010, 16:30:51 in der Kategorie verkehr.kfz
Verdeckter Mangel!
Wenn es nicht sichtbar ist (von außen) , ist es ein verdeckter Mangel.
Du konntest es also nicht vorher reklamieren.
Somit gelten keine (!) Gewährleistungsfristen!
Laß dir von der Vertragswerkstätte nichts anderes einreden.