Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 11.June.2010, 16:30:51 in der Kategorie verkehr.kfz

Verdeckter Mangel!

Wenn es nicht sichtbar ist (von außen) , ist es ein verdeckter Mangel.
Du konntest es also nicht vorher reklamieren.
Somit gelten keine (!) Gewährleistungsfristen!

Laß dir von der Vertragswerkstätte nichts anderes einreden.
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz