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Nachricht aus dem Archiv

zack schrieb am 27.May.2010, 19:27:58 in der Kategorie verkehr.kfz

Noch mal in Ruhe.

Hi Kosmo!

> vor gut 2 Wochen ist mir eine junge Dame mit dem Firmwagen an der Ampel
> von hinten ins Auto gefahren. Sie war zwar nicht schnell, aber man sieht
> eine Schramme im Lack, und die Kunststoffzierleiste der Stoßstange hat sich
> an einer Stelle aufgrund der Stauchung verfärbt.
> Damit sie keine Strafe zahlen musste, und weil wir beide einfach
> weiterfahren konnten, habe ich nicht die Notwendigkeit gesehen, die Polizei
> zu rufen. Stattdessen haben wir Visitenkarten getauscht - meine Freundin
> war darüber hinaus Zeugin, sodass ich mir keine Sorgen um spätere
> Reparaturzahlungen machte.
>
Im Prinzip richtig. Übers Kennzeichen können die Versicherungen dann fröhlich Daten austauschen und Dich von jemnad anrufen lassen, ob Du nicht ein günstigeres Angebot möchtest... (ein Scherz).

Du hättest mit ihrem Kennzeichen über den Zentralruf der Versicherer den Schaden IHRER Versicherung melden können. Das hätte sie zwar machen müssen oder ihre Firma, aber man nimmt das Heft in die Hand und gut ist.

> Nun bin ich beurflich stark eingespannt und hatte erst 12 Tage später
> Gelegenheit zu einer Werkstatt zu fahren, damit die den Schaden einschätzt.
> Dort wurde mir nahegelegt, einen Gutachter zu rufen, der die Stoßstange
> abnimmt, um zu sehen, ob die dahinter liegenden Bleche etwas abbekommen
> haben. Denn dann wäre es ein Unfallauto und kaum noch was wert.
>
EIn Anruf hätte genügt. Gutachter kommt auch zu Dir oder in die Firma. Niemand muss deswegen freinehmen.

> Nach dieser Info kontaktierte ich die Unfallgegnerin und schilderte den
> Fall. Sie allerdings war angepisst, weil ich mir erst jetzt meldete, nach
> dem Mott: Wer weiß, wo ich in der Zwischenzeit noch überall rückwärts
> reingefahren bin.

In diesem Punkte hat sie ja auch recht. Aber da so oder so ein Gutachter das besichtigen muss, wäre das kein Drama gewesen.

Einfügung : \"IHR\" (Einfügung Ende) Problem sei nämlich, dass sie den Schaden aus eigener
> Tasche zahlen müsse. Ihr Arbeitgeber, sie war ja mit dem Firmwagen
> unterwegs, meinte nämlich, dass dessen Versicherung den Schaden nur
> übernimmt, wenn ein polizeiliches Aktenzeichen vorläge.

Das hat sie versemmelt. Das hat sie gesagt bekommen, schriftlich bekommen und wahrscheinlich auch Kenntnisnahme per Unterschrift bestätigt. Das weiß auch die genervte Polizei, die hier tatsächlich missbraucht wird.

EIN sofortiger Anruf in ihrer Firma hätte ihr Klarheit gebracht.

Antwort A: \"Nein, Frau Bullenwiese, das können wir auch ohne Polizei regeln, weil es kein Personenschaden oder unklare Lage ist. Tauschen und notieren Sie dies und das. Und rufen morgen früh bitte noch mal unseren Fuhrparkleiter an.\"

Antwort B:\"Ja, Frau Bullenwiese, das geht nicht ohne Polizei, das schreibt die Versicherung so vor. Bitte rufen Sie die Polizei und warten darauf. Ihren dringenden Termin kann ich absagen, wenn Sie mir Name und Ort sagen.\"

> Also schlug mir die Dame vor, dass wir es ja so drehen könnten: Sie
> erstattet Selbstanzeige, weil sie in mein parkendes Auto gefahren sei. So
> gäbe es ein Aktenzeichen und ich hätte nix weiter damit zu tun. Aber auf
> solche Spielchen lasse ich mich nicht gern ein.
>
Auf keinen Fall! Eine polizeiliche Falschanzeige und Versicherungsbetrug sind Straftaten. Damit kommt ihr in Teufels Küche, wenn das rauskommt!  :devil:  :koch: :hungry:

Was ich nicht weiß: Ihr habt Euch ja nicht vom Unfallort unerlaubt entfernt und die Lage ist einvernehmlich. Kann man noch nachträglich ein Protokoll bei der Polizei machen lassen? Lieb bitten, man habe di nicht extra rufen wollen...

> Zwisclhenzleitlich habe ich sie darüber informiert, dass ich mich gerne auch
> direkt mit ihrem Arbeitgeber auseinandersetze, wenn sie es nicht gebacken
> kriegt.

Der AG ist ja auch der Halter, also im Zweifelsfalle schon zuständig. Das heißt nicht haftbar, aber doch zuständig.

> Heute kam dann eine SMS, dass ich ihr bitte mein Kennzeichen, meine
> Anschrift, Versicherung und Versicherungsnummer mitteilen soll. Ich frage
> mich nun, wozu eigentlich braucht sie meine Versicherungsdaten?
>
Ich vermute, ihr Arbeitgeber hat es entweder durchgewinkt (Versicherungsverträge für einen ganzen Fuhrpark bieten Spielräume) oder ihr gesagt, dass sie es selber regulieren soll, um nicht den Namen der Firma zu beschmutzen. In beiden Fall mit mehr oder weniger freundlichem Anschiss, weil sie es nicht eher gemeldet hat und das mit der Polizei auch schriftlich hat.

> Und dies ist auch die Frage an euch: Muss ich ihr meine Versicherungsdaten
> übermitteln? Wozu braucht sie die? Oder was hat sie möglicherweise damit
> vor?
>
Kennzeichen reicht. Was die Versicherungen machen, bekommen wir nicht mit.

Sie will nichts von Deiner Versicherung, also braucht sie die Daten nicht. Allerdings könntest Du sie FRAGEN, wozu sie die braucht.

Gruß,
Zack
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