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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 04.April.2010, 11:52:39 in der Kategorie verkehr.kfz

Unredliches Angebot & Landstraßen-Bremsmanöver

> Neben den Radarwarnern sind auch alle \"Geräte und Einrichtungen\" zur
> aktiven Warnung vor Verkehrskontrollmaßnahmen verboten. Dazu zählt auch die
> dafür nachinstallierte POI- Software auf den mobilen Navis. Sieht das
> Kontrollorgan diese aktivierte Software auf so einem Gerät, wird es
> stehenden Fußes eingezogen.

Das Festeinbaunavi wird dann ausgebaut oder wie?

Volker
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