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Nachricht aus dem Archiv

zack schrieb am 29.March.2010, 13:39:54 in der Kategorie verkehr.kfz

Unredliche ORdnungswidrigkeit..?

> §23 Sonstige Pflichten
> des Fahrzeugführers
>
Hi,

demnach wäre ein Radio mit Blitzerwarnungen auch nicht erlaubt. Da kollidiert man aber wieder mit der Meinungs- und Pressefreiheit. Ruft ein Hörer an und warnt live vor Blitzer - was ist das rechtlich?

Würde man alle Warnungen verbieten, müssten auch bei \"Bielefeld\" die offiziellen (!!!) Warnschilder vor der Radarwand abgebaut werden. Die komischerweise nichts nützen...Deutschlands erfolgreichster Blitzer in 2009.

Ich hätte nichts gegen ein Verbot aller Warnungen vor Blitzern. Nur herscht hier das übliche Kuddelmuddel nach Behördenwillkür, das ein gesundes Rechtsempfinden verhindert.

Gruß,
Zack
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