Hackertomm schrieb am 28.March.2010, 15:26:53 in der Kategorie verkehr.kfz
Unredliches Angebot?
Ist kein unredliches Angebot, der Handel und Besitz ist in D nicht verboten.
Nur der Betrieb im öffentl.Straßenverkehr ist Verboten.
Aber der Nachteil, die Dinger sind nur so aktuell, wie der Softwarestand es ist!
Irgendwann dürfte der veraltet sein, dann nützt es gar nix mehr.
Zudem werden ambulante Radarfallen, sowie Lichtschranken und Lasermessungen nicht angezeigt.
Da ist nur ne Datenbank mit GPS-Daten, die bei entspr.Treffern vor den stationären Blitzern warnt, mehr ist daß im Prinzip nicht.
Sprich das Ding warnt nur vor stationären Blitzern, die man in der Gegend eh kennt.
Bringt also nur was, wenn man auswärts unterwegs ist und die entspr. bekannten Blitzer angezeigt bekommt.
Aber sowas haben auch einige Routenplaner bzw.Navis drin.
Wobei die Benutzung dieser Blitzer-Software dann auch nicht legal ist.