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Nachricht aus dem Archiv

Mike 72 [Gast] schrieb am 28.June.2010, 14:13:24 in der Kategorie pc.security

Der Herr Rechtsanwalt Olaf Tank ...

> sinnvoll bzw. rechtlich einwandfrei ist der Versand eines Einschreibens
> ausschließlich an eine ladungsfähige Anschrift, also: Name, Straße, PLZ
> Ort.

Wieso? Auch unter der Postfach-Adresse kann er Einschreiben empfangen. Liegt dann ne Abholkarte drin und unterschrieben werden muss es genauso als ob es der Postler hinbringt. Wahrscheinlich wird die Post mit der Hausanschrift sowieso ins Postfach \"umgeleitet\" ...
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