Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

Gast. [Gast] schrieb am 28.June.2010, 12:04:48 in der Kategorie pc.security

Der Herr Rechtsanwalt Olaf Tank ...

> Welche soll ich für ein Einschreiben mit Rückschein an ihn nehmen?

Du machst am Besten überhaupt nichts. Ignorier den Mist. Solange der kein gerichtliches Mahnverfahren einleitet, brauchst du gar nicht zu reagieren. Meines Wissens ist es soweit noch nie gekommen, weil der genau weiß, dass der damit nicht durchkommt.
Ein Bekannter hatte auch mal das Vergnügen mit dem. Er hat nicht reagiert und es kam nie was nach. Wenn du reagierst, merkt der, dass du am Schwitzen bist und dann lässt er nicht locker.
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz