Tödliches Ende einer Testfahrt
Mich würde mal interessieren, wie schnell der hätte eigentlich fahren dürfen. Kann mich dunkel an eine Abstandsregel \"halber Tacho\" erinnern. Nur weiß ich nicht, wie weit ein gutes Fernlich leuchtet.
Und übrigens: Sehe ich das richtig: Beide beteiligten Fahrzeuge waren schwarz. Wen wundert\'s dann, wenn einer dem vermutlich unbeleuchteten Unfallwagen reinfährt?
Noch was in diesem Zusammenhang:
Geht es euch auch so? Jedesmal, wenn ich mein Auto aus der Werkstatt holte, hatte ich am Abblendlicht eine Leuchtweite von rund 15 m eingestellt. Warum? Weil der Meister sich um die Leuchtweitenregelung nicht schert und am unbeladenen Auto (also auch ohne Fahrer) das Licht einstellt.
Setze ich mich dann hinein, oder gar noch eine zweite Person (vorn natürlich), habe ich eine Leuchtweite, die mir das Fahren nachts auf einer Landstraße eigentlich verbietet.
Folglich musste ich mir nach jedem Werkstattbesuch erstmal das Licht korrekt einstellen (mit einer Person auf dem Fahrersitz und entsprechend eingestellter Leuchtweitenregelung).
Schönen Gruß,
Karsten