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Nachricht aus dem Archiv

fuchsi schrieb am 23.March.2017, 15:43:50 in der Kategorie nt.netz-treff

Dieses Quiz=Gequirlte Fäkalien!

> Auch bei der ersten Frage (Erwachsener, der Kind begleitet, darf auf
> Bürgersteig) hat sich die Gesetzeslage erst Ende 2016 geändert.
> Wobei da in der Erklärung auch fehlt, daß Kinder bis zum vollendeten 8.
> Lebensjahr auf dem Bürgersteig fahren müssen.

In Österreich generell verboten. Auch Kinder dürfen NICHT am Gehsteig fahren.
Außer es handelt sich noch um Spielzeug und kein Fahrrad (Felgendurchmesser < 30cm)

§ 68 Abs. 1 Strassenverkehrsordnung
Auf Gehsteigen und Gehwegen ist das Radfahren in der Längsrichtung verboten.
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