fuchsi schrieb am 23.March.2017, 15:43:50 in der Kategorie nt.netz-treff
Dieses Quiz=Gequirlte Fäkalien!
> Auch bei der ersten Frage (Erwachsener, der Kind begleitet, darf auf > Bürgersteig) hat sich die Gesetzeslage erst Ende 2016 geändert. > Wobei da in der Erklärung auch fehlt, daß Kinder bis zum vollendeten 8. > Lebensjahr auf dem Bürgersteig fahren müssen.
In Österreich generell verboten. Auch Kinder dürfen NICHT am Gehsteig fahren.
Außer es handelt sich noch um Spielzeug und kein Fahrrad (Felgendurchmesser < 30cm)
§ 68 Abs. 1 Strassenverkehrsordnung
Auf Gehsteigen und Gehwegen ist das Radfahren in der Längsrichtung verboten.
Rad malstefan66 - 22.March.2017, 18:37:24 - (nt.netz-treff)