Karsten Meyer schrieb am 02.January.2017, 19:29:07 in der Kategorie nt.netz-treff
Zahlungsziel Rechnungen
Hallo Howie,
ohne deine Frage zu beantworten: Der Rechnungsteller will dir möglicherweise entgegenkommen, aber er handelt nicht sinnvoll. Wenn bei sowas kein konkreter Termin - und zwar als absolutes Datum (z.B. 8.1.2017) - angegeben ist, ist der Termin rechtlich nicht wirksam. Du bist jedenfalls nicht in Verzug, wenn du den Termin nicht einhältst - er müsste dir erst eine Mahnung mit einem solchen konkreten Datum schicken.
Weshalb solche Formulierungen wie bei dir kaum noch vorkommen.
Schönen Gruß
Karsten
(PS: Wiki-Beitrag ausnahmsweise nicht gelesen)