Adi G. schrieb am 20.June.2016, 18:42:30 in der Kategorie ot.kultur
Hooligans, Wasserwerfer und die Folgen
> > Wir vergleichen hier Äpfel mit Rosinen,mein lieber, bei Straftaten > > greift das Polizeirecht sofort! > > Es ist ja nicht nur eine Rechtsfrage. Gerade bei Stuttgart 21 gab es > jemanden, der wohl nicht zu gewaltbereiten Demonstranten gehörte und beim > Wasserwerfereinsatz fast oder ganz blind wurde. Ging eine Zeit lang immer > wieder durch die Medien. Insofern ist das nicht so einfach, selbst mit > solchen "Waffen".
Nein, einfach machen sollte es sich die Polizeileitung nicht. Aber
wer nach einer Megaphon-Durchsage und genügend Zeit zum Abzug immer
noch gewaltbereit ist, den kann mw der harte Strahl des WW treffen
(Nein möglichst nicht ins Auge).